Unsere Fachgebiete

Schwerpunktmäßig sind die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Mit einer fachanwaltlichen Spezialisierung im Arbeitsrecht profitieren Sie von der besonderen Erfahrung und nachgewiesenen Kompetenz des Fachanwalts.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Rechtsbereichs ist der Arbeitnehmerschutz, beispielsweise durch den Kündigungsschutz. Auch die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber fällt in den Bereich des Arbeitsrechts.

Ihr Ansprechpartner: Volkmar Spielmann

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dieser Rechtsbereich befasst sich mit unternehmerischem Handeln und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Beispielsweise gibt es vor, dass für Unternehmen das 14-tägige Widerrufsrecht, von dem Verbraucher profitieren, nicht gilt. Sowohl Kapital- und Personengesellschaften als auch Kaufleute sind an die Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts gebunden.

Ihr Ansprechpartner: Volkmar Spielmann

Telekommunikationsrecht

Durch die Gesetze des Telekommunikationsrechts werden unter anderem Kartelle und die Ausnutzung der Marktmacht großer Branchenakteure unterbunden. Seit die Branche in den 1990er Jahren privatisiert wurde, hat das auf diesen Marktsektor bezogene Recht nochmals an Bedeutung gewonnen, um Verbraucher zu schützen und den von der EU vorgegebenen Rechtsrahmen umzusetzen. 

Ihr Ansprechpartner: Volkmar Spielmann

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gilt für jeden, der am Straßenverkehr teilnimmt: Fußgänger und Fahrradfahrer sind den Gesetzen ebenso unterworfen wie Autofahrer. Es stellt einen hochkomplexen Rechtsbereich dar, der öffentliches und Privatrecht umfasst. Dazu gehören unter anderem die Abwicklung der rechtlichen Folgen eines Unfalls sowie das Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht, wodurch unter anderem ordnungswidriges Verhalten wie Falschparken geahndet wird.

Ihr Ansprechpartner: Volkmar Spielmann, Florian Altmann

Internetrecht

Hierbei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern um Berührungspunkte verschiedener Rechtsbereiche, die sich mit den Folgen der Nutzung des Internets befassen. Diese Bereiche können zum Beispiel Straf-, Zivil- und Urheberrecht sein, wenn mit Hilfe des Internets Straftaten begangen oder urheberrechtlich geschütztes Material rechtswidrig genutzt wird.

Ihr Ansprechpartner: Florian Altmann

Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit dem Schuldverhältnis, das aus einem Mietvertrag entsteht. Hauptpflicht des Vermieters ist es dabei, dem Mieter die Mietsache zur vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen, während der Mieter primär in der Pflicht ist, das Entgelt hierfür zu entrichten. Es regelt unter anderem die Kündigungsfristen für eine Mietsache.

Ihr Ansprechpartner:  Florian Altmann

Oldtimer-Recht

In diesem Gebiet werden unter anderem Fälle im Hinblick auf den Verkauf oder Kauf eines als Oldtimer eingestuften Autos bearbeitet. Auch die speziellen rechtlichen Folgen, die durch einen Unfall mit einem Oldtimer entstehen können, fallen in diesen Bereich.

Ihr Ansprechpartner: Volkmar Spielmann, Florian Altmann

Strafrecht

Das deutsche Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts befasst sich mit strafbaren Rechtshandlungen, durch die beispielsweise die Gesundheit einer anderen Person geschädigt wird. Damit das Strafrecht anwendbar ist, muss der Beschuldigte vorsätzlich und schuldhaft gehandelt haben und der vorgeworfene Straftatbestand erfüllt sein.

Ihr Ansprechpartner: Mirco Römlein

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts und befasst sich mit der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners sowie der Vermeidung oder Verringerung des Schadens, der seinen Gläubigern hieraus entsteht. Es regelt unter anderem den Ablauf einer Privatinsolvenz.

Ihr Ansprechpartner: Mirco Römlein

Familienrecht

Im Rahmen von Familien kann es bei Eheschließung, Scheidung und Sorgerechtsstreit nötig sein, von einem Anwalt unterstützt und beraten zu werden. Wir unterstützten Sie in diesen Bereichen gerne rechtlich.

Erbrecht und Vorsorge

Lassen Sie sich beraten, welche Entscheidungen Sie Ihren Angehörigen abnehmen können, wenn sie schwer krank sind. Hier kann eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Ihnen und Ihren Angehörigen in der schwierigen Situation Halt geben und Familienstreitigkeiten verhindern.

Ihr Ansprechpartner: Florian Altmann